EU-Konformitätserklärung

Boote, die nach dem 15. Juni 1998 hergestellt wurden benötigen eine Zertifizierung. Wenn Ihr also ein Interesse an einem Boot ab Bj. 15.06.1998 habt, oder dieses nach diesem Datum, das erste Mal in der EU in Betrieb genommen wurde, stellt sicher, dass im Boot eine CE-Plakette angebracht ist und die Konformitätserklärung für das Boot vorgewiesen werden kann. Die EU-Konformitätserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Bootsdokumente und muss bei der Bootsregistrierung vorgelegt werden. Die Kopie einer Vorregistrierung ist nicht ausreichend.

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