· 

Sportbootabgaben Nord Ostsee Kanal

Jetzt ist es offiziell ! Gerade bekomme ich eine Email vom Wasserstrassen- und Schifffahrtsamt. Ab dem 1. April - kein Scherz -  müssen Sportboote wieder für die Kanaldurchfahrt zahlen. Hier ein Auszug aus der pdf., die sie mir zukommen liessen:

"vom 22.03.2018

Für das Erheben der Sportbootabgaben am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) wurden neue Bezahlstellen eingerichtet, die am 1. April 2018 in Betrieb genommen werden.
Grundlage für diese Gebührenerhebung ist die Verordnung über
die Befahrungsabgaben auf dem Kanal (NOKBefAbgV).

Anstelle der bisherigen Bezahlmöglichkeiten auf den Schleusen- anlagen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel werden die Abgaben jetzt in Kiel an zwei Kassenautomaten sowohl bar als auch mit EC- und Kredit- karte erhoben:

  • -  auf der Fördeseite an der Sportbootliegestelle in Kiel-Holtenau und

  • -  im Nord-Ostsee-Kanal vor der Kieler Schleuse an der Schwimmsteg-

    anlage auf der Nordseite.
    Außerdem kann an der Gieselauschleuse zu den Betriebszeiten beim Schleusenmeister und in Brunsbüttel an der Sportbootliegestelle im Nord-Ostsee-Kanal beim Kontrolleur bar bezahlt werden.

    An den Zahlstellen erhalten die Sportbootfahrer eine Quittung, die wäh- rend der Fahrt zu Kontrollzwecken mitzuführen ist. Die Quittung ist drei Tage gültig.

    Um das Bezahlen der Sportbootabgaben künftig noch einfacher zu ma- chen, wird derzeit in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) auch ein Internetbezahlportal vorbereitet. Damit kann dann vor Antritt der Reise eines Sportbootes durch den NOK auf elektronischem Weg ein Ticket gebucht werden.

    Weitere Infos zum Thema „NOK-Befahrungsabgaben“ finden Sie unter:

    www.wsa-kiel.wsv.de/Aktuelles

  • Hintergrund:

Mit Antritt der Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal entsteht die Zah- lungspflicht. Die Abgaben für das Befahren des Kanals mit Sportbooten sind nach der Bootslänge festgesetzt:

Fahrzeuglänge

Gesamtstrecke (in )

Teilstrecke (in )

bis 10 m

12,-

7,-

über 10-12 m

18,-

8,-

über 12-16 m

35,-

18,-

über 16-20 m

41,-

21,-

über 20 m

43,-

23,-

pro weiterer angefangener m

1,-

1,-

muskelbetriebenes Sportfahrzeug, längenunabhängig

6,-

3,-

 

Bis 2014 waren die Sportbootabgaben beim Schleusenmeister der Kleinen Schleuse in Kiel zu entrichten. Aufgrund baulicher Mängel musste die Kleine Schleuse 2014 unplanmäßig außer Betrieb genom- men werden. In Folge dessen nutzen Sportboote gemeinsam mit der Berufsschifffahrt die Große Schleuse. "

 

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel www.wsa-kiel.wsv.de

Pressestelle WSA Kiel-Holtenau

 

Telefon 0431 3603-409 Telefax 0431 3603- wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0